Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein
Alyx Emilia Freuwört Softwareentwicklung und Design
Hinter den Gärten 1
38729 Langelsheim
Deutschland
Tel.: 01556 559 566 3
Email: contact@freuwort.com
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Websiteerstellung, Websitewartung, Hoster-Einrichtung, Logo- und Webdesign, UI/UX-Design, Printmedienerstellung, Softwareentwicklung sowie IT-Support zwischen Alyx Emilia Freuwört Softwareentwicklung und Design (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden oder durch die Bestätigung der Auftragserteilung per E-Mail seitens des Auftragnehmers zustande.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dem zugrundeliegenden Angebot. Agiles Projektmanagement oder agile Vertragsmodelle werden nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge (z. B. zu Hoster-Tarifen, Servern oder Systemen), Texte, Bild- und Grafikdateien rechtzeitig und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen.
3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwände, verschieben sich vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend. Der Mehraufwand kann dem Kunden nach den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung gestellt werden.
§ 4 Abnahme und Druckfreigabe
1. Software- und Designleistungen: Vor der finalen Bereitstellung oder Übergabe von Websites, Softwaredesign oder Grafikarbeiten erfolgt eine schriftliche Abnahmeerklärung (per E-Mail ausreichend) durch den Kunden.
2. Fiktive Abnahme: Der Auftragnehmer kann dem Kunden nach Fertigstellung einer Teilleistung oder der Gesamtleistung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen (in der Regel 10 Werktage). Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist weder mit einer schriftlichen Abnahmeerklärung noch mit einer konkreten, begründeten Mängelrüge, gilt die Leistung mit Ablauf der Frist als abgenommen.
3. Printmedien: Bei der Erstellung von Printmedien (z. B. Flyer, Visitenkarten) übersendet der Auftragnehmer dem Kunden einen Korrekturabzug. Mit der Freigabe des Korrekturabzugs per E-Mail durch den Kunden geht die Haftung für die Richtigkeit von Text und Bild auf den Kunden über. Für vom Kunden übersehener Satz- oder Rechtschreibfehler haftet der Auftragnehmer nach erfolgter Freigabe nicht.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Kleinunternehmerregelung
1. Es gelten die im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise.
2. Kleinunternehmerregelung: Der Auftragnehmer nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet.
3. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für Rechtsgeschäfte unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale zu verlangen.
§ 6 Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Portfolio & Wiederverwendung
1. Rechteübergang: Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Werken (Code, Designs, Logos, Grafikdateien etc.) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung beim Auftragnehmer. Erst mit vollständiger Ausgleichung aller Forderungen erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte im vertraglich festgelegten Umfang.
2. Wiederverwendung von Code- und Designbausteinen:
- Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den spezifisch für ihn angefertigten Endergebnissen (z. B. dem finalen Logo oder der individuellen Gesamtkomposition der Website) nach vollständiger Bezahlung ein exklusives Nutzungsrecht ein.
- Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, von ihm entwickelte oder verwendete generische Code-Teilstücke, Skripte, Funktionsmodule, Bibliotheken, UI/UX-Komponenten und grundlegende Designstrukturen für Verträge mit anderen Kunden wiederzuverwenden. An diesen allgemeinen Komponenten erhält der Kunde ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht.
3. Portfolionutzung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertiggestellte Projekte (Designs, Screenshots, Links zu erstellten Websites, Nennung des Kundennamens und Logos) zum Zwecke der Eigenwerbung im eigenen Portfolio (z. B. auf der eigenen Website oder in sozialen Medien) zu präsentieren und zu erwähnen, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 7 Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen (Wartungsverträge & Support)
1. Für Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Websitewartungsverträge, Supportverträge) gilt, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
3. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug gerät.
§ 8 Haftung und Freistellung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3. Freistellung durch den Kunden: Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Markenzeichen etc.) frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Langelsheim).
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.